Was heisst Gutes Sehen?

Piloten müssen über eine ausreichende Sehfähigkeit verfügen. Es gibt Mindestanforderungen für die Sehstärke (korrigiert oder unkorrigiert).

Regelmäßige Sehtests sind erforderlich. Farbsehen wird ebenfalls getestet, da eine normale Farbwahrnehmung für das Erkennen von Lichtern und Signalen notwendig ist.

Visus (Sehschärfe)

  • Klasse 1 (Berufspiloten) und Klasse 2 (Privatpiloten):
    • Ferne: Mindestsehschärfe von 6/9 (0,7) in jedem Auge einzeln und 6/6 (1,0) mit beiden Augen zusammen, mit oder ohne Korrektur.
    • Nähe: Mindestsehschärfe von N5 (bei 30-50 cm Abstand) und N14 (bei 100 cm Abstand), mit oder ohne Korrektur.
  • LAPL:
    • Ferne: Mindestsehschärfe von 6/12 (0,5) in jedem Auge einzeln und 6/9 (0,7) mit beiden Augen zusammen, mit oder ohne Korrektur.
    • Nähe: Mindestsehschärfe von N5 bei 30-50 cm Abstand, mit oder ohne Korrektur.

Der Visus gibt an wie gross ein Sehzeichen in einer definierten Entfernung sein muss. Dies wird unter Winkelgraden angegeben, d.h. ein Visus von 1,0 entspricht einem Winkel von einer Winkelminute oder einem Sehzeichen von 3 cm Grösse in 100m Entfernung.

Refraktion (Fehlsichtigkeit)

  • Klasse 1:
    • Die zulässigen Korrekturbereiche liegen in der Regel zwischen +5.0 und -6.0 Dioptrien, abhängig von den individuellen Umständen des Piloten. Astigmatismus darf maximal 2.0 Dioptrien betragen, und die Differenz zwischen beiden Augen (Anisometropie) sollte nicht mehr als 2.0 Dioptrien betragen.
  • Klasse 2:
    • Hier sind die Anforderungen etwas weniger streng, aber ähnliche Grenzen wie bei Klasse 1 können angewendet werden, abhängig von der Stabilität der Fehlsichtigkeit.
  • LAPL:
    • Die Anforderungen sind ähnlich wie bei Klasse 2, jedoch gibt es mehr Flexibilität, insbesondere bei geringeren Korrekturen

Korrekturmittel

  • Piloten, die eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, müssen diese bei der flugmedizinischen Untersuchung mitbringen.
  • Es ist erforderlich, immer eine Ersatzbrille mitzuführen, wenn eine Korrektur erforderlich ist.
  • Multifokale Kontaktlinsen werden genau bewertet, um sicherzustellen, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Sehschärfe haben.

Farbsehen

  • Piloten müssen in der Lage sein, Farben korrekt zu erkennen, insbesondere Signalfarben wie Rot, Grün und Weiß.
  • Der Farbsehtest erfolgt in der Regel mit dem Ishihara-Test (Farbtafeln). Wenn ein Pilot diesen nicht besteht, können alternative Tests, wie der Nagel-Anomaloskop-Test oder der Farnsworth-Lantern-Test, durchgeführt werden.
  • Für LAPL-Lizenzen können die Anforderungen an das Farbsehen weniger streng sein, jedoch wird eine Einschränkung auf Flüge nur bei Tag verfügt.

Stereosehen und Augenkoordination

  • Piloten müssen ein gutes Stereosehen (Tiefenwahrnehmung) und eine gute Augenkoordination haben. Dies wird durch Tests wie den Lang-Stereotest oder den Titmus-Test überprüft.
  • Unkontrolliertes Schielen oder andere Störungen der Augenkoordination können (müssen für LAPL aber nicht) disqualifizierend sein. Hier ist eine genaue Abklärung bei einem Augenarzt/Ophthalmologen erforderlich

Gesichtsfeld

  • Ein normales Gesichtsfeld ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Pilot alle relevanten visuellen Informationen aus seiner Umgebung wahrnehmen kann.
  • Störungen oder Einschränkungen des Gesichtsfelds, z. B. durch Netzhauterkrankungen, können zur Untauglichkeit führen.

Augenoperationen

  • Augenoperationen, wie z. B. Laserkorrekturen, können die Flugtauglichkeit beeinflussen. Nach solchen Eingriffen ist eine Wartezeit erforderlich, in der die Sehkraft stabil sein muss, bevor die Flugtauglichkeit erneut bewertet wird.
  • Eine erneute Untersuchung durch einen Fliegerarzt ist nach einer solchen Operation erforderlich, um die Flugtauglichkeit wieder zu erlangen.

Diese Sehanforderungen stellen sicher, dass Piloten über die notwendige visuelle Leistungsfähigkeit verfügen, um sicher zu fliegen. Es ist wichtig, dass Piloten regelmäßig Augenuntersuchungen durchführen lassen, um sicherzustellen, dass ihre Sehfähigkeit den Anforderungen entspricht.